Geförderte Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir Unternehmen und Einzelpersonen bei der passgenauen Qualifizierung zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei allen Schritten – von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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Telefon 0351 42502-94
Telefax 0351 42502-41
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Die Anpassungsqualifizierung
Was ist eine Anpassungsqualifizierung?
Die Anpassungsqualifizierung richtet sich an Menschen mit beruflicher Erfahrung, deren Kenntnisse nicht (mehr) dem aktuellen Stand entsprechen oder die keinen verwertbaren Berufsabschluss vorweisen können. Ziel ist es, durch gezielte Weiterbildung die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern oder zu verbessern.
Für wen ist die Maßnahme geeignet?
Personen ohne verwertbaren Berufsabschluss
- Beschäftigte, die in neuen Aufgabenbereichen eingesetzt werden sollen
- Arbeitsuchende mit vorhandener Berufserfahrung
- Migrant*innen mit im Heimatland erworbener Qualifikation
- Rückkehrer*innen nach längerer Erwerbspause
Mögliche Inhalte
- Auffrischung fachlicher Kenntnisse
- Vermittlung branchenspezifischer Fertigkeiten
- Sprachförderung (z. B. Fachsprache)
- Erwerb digitaler Kompetenzen
- Vorbereitung auf eine externe Abschlussprüfung
Fördermöglichkeiten der Anpassungsqualifizierung
Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter:
- bis zu 100 % der Lehrgangskosten
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Maßnahme (bei beschäftigten Personen)
- Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Lernmittelkosten (bei Bedarf)
Voraussetzungen für die Förderung
- Die Maßnahme muss individuell auf den Qualifizierungsbedarf abgestimmt sein
- Es liegt eine positive Beschäftigungsperspektive vor
- Die Maßnahme wird von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt (wie wir)
- Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erteilt vor Beginn eine Förderzusage
Ablauf
- Beratungsgespräch bei uns – Wir klären gemeinsam den individuellen Weiterbildungsbedarf
- Kontakt zur Agentur für Arbeit / zum Jobcenter – Wir begleiten Sie im Förderverfahren
- Erstellung eines passgenauen Qualifizierungsplans
- Durchführung der Maßnahme in Teilzeit oder Vollzeit, ggf. mit betrieblicher Praxisphase
- Optionale Vorbereitung auf eine Externenprüfung
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten
Unter 50 Beschäftigte 100% Kostenerstattung

50-499 Beschäftigte 50% Kostenerstattung

Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
Ab 500 Beschäftigte 25% Kostenerstattung

Zuschüsse zum Arbeitsentgeld während der Weiterbildung
Unter 50 Beschäftigte 75% Kostenerstattung

50-499 Beschäftigte 50% Kostenerstattung

Ab 500 Beschäftigte 25% Kostenerstattung

Das müssen Sie tun
